Leichter neue Talente gewinnen. Gesündere Mitarbeitende.

Sportnavi bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitenden ein großes Sport- und Wellness-Netzwerk. Ob Fitness, Schwimmen, Yoga oder Wellness - mit nur einer Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu tausenden Möglichkeiten sowie Online-Kursen. Das stärkt die Gesundheit des Teams und die Attraktivität Ihres Unternehmens.

Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität

Für bestehende und neue Mitarbeitende. Halten und gewinnen Sie die besten Talente.

Höhere Motivation & Leistungssteigerung

Gesunde, fitte Mitarbeitende für ein leistungsstarkes Unternehmen - heute und in Zukunft.

Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden

Physische und mentale Stärkung Ihres Teams und Reduzierung von Fehlzeiten.

Förderung des Team-Gedankens

Sport macht Spaß und verbindet Mitarbeitende abteilungsübergreifend.

Kosten-Teilung zwischen Firma und Mitarbeiter möglich

Steuerlich begünstigt durch Nutzung des geldwerten Vorteils.

Ihre Vorteile mit Sportnavi

  • Breite, flexible Sportanbieter-Abdeckung - Neben Fitness bietet Ihnen das Angebot von Sportnavi auch Schwimmen, Yoga, Klettern, Sauna, Bogenschießen, Massagen, Ski-Fahren u.v.m. 
  • Ausbau der Sport-Partner um Ihren Standort herum möglich -  Sollte einer Ihrer Lieblings-Sportanbieter in Ihrer Umgebung noch fehlen, erweitern wir gerne individuell unser Angebot für Sie und Ihre Mitarbeitende.
  • Auch Online- und Live-Kurse - Auch daheim oder im Home-Office können Ihre Mitarbeitende bereits über 2.000 Online- oder Live-Kurse nutzen.
  • Geringer Aufwand, voller Support - Nach Vertragsabschluss erhalten Sie fertige Kommunikations-Vorlagen, Ihre Mitarbeitende melden sich an und können alle Leistungen über die Sportnavi-App nutzen. Gerne können wir auch Informations-Veranstaltungen oder Gesundheitstage gemeinsam vereinbaren.
  • Persönlicher, dauerhafter Ansprechpartner - Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation und Anmeldung ihrer Mitarbeiter und stehen Ihnen auch bei Fragen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zur Verfügung. Unser Kundenservice wurde mehrfach ausgezeichnet.
Mockup

Sportnavi wurde mehrfach für besten Service sowie für den hohen Digitalisierungs-Standard („Fairnesspreis 2021 und 2022", ntv | „Digital Champion 2022", DIE WELT) ausgezeichnet als die

Nr. 1 der Sport-Flatrate-Anbieter.

Fairnesspreis

2021 + 2022

Digital Champion:

2022

Uns hat insbesondere die Vielfalt des Angebots von Sportnavi überzeugt.
Unsere Mitarbeitenden können neben Fitnessstudios und Schwimmbädern auch Kletterhallen und sogar Massagen zur Entspannung nutzen. Auch Online-Kurse sind dabei. In Summe klare Empfehlung und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit! 

Kevin Zehles
Betriebsratsmitglied
Denis Hoeger Caballero

Häufige Fragen...

  • Ermöglicht der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern über eine Firmenfitnessmitgliedschaft von Sportnavi unentgeltlich oder verbilligt die Nutzung von Sport- und Wellnesseinrichtungen, so begründet dies einen lohnsteuer- und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil.
     
    Das Firmenfitnessangebot von Sportnavi stellt einen Sachbezug im Sinne von § 8 Abs. 1 EStG dar. Der Sachbezug ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern dieser unterhalb der monatlichen Freigrenze von 50 Euro bleibt (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG; R 8.1 LStR) und er vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird.
     
    Der geldwerte Vorteil aus einer Firmenfitnessmitgliedschaft fließt den teilnehmenden Mitarbeitern dabei monatlich zu (vgl.  BFH, Urteil v. 7.7.2020, VI R 14/18). Damit ist die Anwendung des steuerfreien Sachbezugs grundsätzlich möglich.
     
  • Maßgebend für die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung der Firmen-Fitnessmitgliedschaft ist der übliche Endpreis am Abgabeort, ggf. vermindert um einen pauschalen Abschlag von vier Prozent für übliche Preisnachlässe.

    Die Firmenfitnessmitgliedschaft von Sportnavi ist vergleichbar mit dem 4-Sterne-Tarif für Endkunden. Endkunden können diese Mitgliedschaft bei Sportnavi zu einem Monatsbeitrag von 59,90 Euro abschließen. Unter Annahme eines ortsüblichen Abgabepreises von 59,90 Euro und der Berücksichtigung des pauschalen Abschlags von 4% ergibt sich daraus ein monatlicher geldwerter Vorteil von 57,50 Euro.

    Bei nicht Vorhandensein von Preisen für Endverbraucher existiert eine Ausnahmeregelung (wie folgt). Diese ist i.d.R. für die Firmenfitness von Sportnavi nicht anwendbar:

    Wird die konkrete Ware oder Dienstleistung nicht zu vergleichbaren Bedingungen an Endverbraucher am Markt angeboten, kann der Sachbezug in Höhe der entsprechenden Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer und sämtlicher Nebenkosten angesetzt werden (BFH-Urteil vom 7. Juli 2020 - VI R 14/18). R 8.1 Absatz 2 Satz 3 LStR ist nicht anzuwenden. Dies Ausnahme gilt bei Sportnavi nicht.

     

  • Ein Eigenanteil des Mitarbeitenden senkt die Höhe des geldwerten Vorteils.  Durch einen Eigenanteil des Mitarbeiters von mindestens 7,50 € läge der geldwerte Vorteil bei 50,00 Euro (oder weniger) und die Sachbezugsgrenze wäre anwendbar.  Wir empfehlen deshalb einen Eigenanteil des Mitarbeiters von mindestens 7,50 Euro.

  • Ist die Freigrenze des Sachbezugs von 50€ bereits durch andere Leistungen ausgeschöpft, kann möglicherweise eine pauschale Versteuerung erfolgen (gemäß § 37b EStG mit 30 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Als Bemessungsgrundlage zieht das Finanzamt in diesem Fall die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer heran. 
    Die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Firmenfitness mit Sportnavi ergeben sich aus den an Sportnavi zu zahlenden Firmen-Fitness-Konditionen zzgl. Umsatzsteuer, abzüglich eines möglichen Eigenanteils der Mitarbeitenden (auch hier wieder inkl. MwSt.).
    Wichtig ist dabei: Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 37b Abs. 2 EstG führt dabei nicht zu einer Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Abgaben sind dann also zusätzlich zu entrichten.
     
  • Grundsätzlich ist zu klären, ob die Leistungen der Firmenfitness mit Sportnavi dem Privatbereich des Arbeitnehmers oder dem unternehmerischen Teil des Arbeitgebers zugerechnet werden. Für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung ist der Vorsteuerabzug beispielsweise zulässig. Weiterhin spielt die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters eine Rolle. Diese Einschätzung obliegt jedoch dem zuständigen Finanzamt.
  • Steuerlich begünstigt im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind ausschließlich therapeutische Maßnahmen. Diese werden von einigen der Anbieter im Sportnavi-Partnernetzwerk angeboten. Das im Rahmen der Firmenfitness-Mitgliedschaft abgeschlossene Leistungspaket enthält neben den von den Krankenkassen qualifizierten Angeboten i. S. d. §§ 20, 20b SGB V aber auch zahlreiche Angebote, die nicht unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 34 EStG fallen, insbesondere gilt dies für Leistungen in Fitnessstudios. Insofern ist eine entsprechende Steuerbefreiung hier in der Regel nicht möglich.
  • Dies ist abhängig von der individuellen Steuersoftware. Unter dem folgenden Link finden Sie beispielhaft eine Beschreibung für Datev:

    https://apps.datev.de/help-center/documents/5303358

     

Firmenfitness mit Sportnavi

Stärken Sie Ihre Arbeitgeber-Marke und die Gesundheit Ihres Teams!